Logo Dr. Motz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Experte für Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Ich berate und vertrete nationale und internationale Mandanten im Arbeits- und Wirtschaftsrecht.

Arbeitsrecht

Expertise

>

 




>  


>





>


>

Flexible Personaleinsätze 


Arbeitnehmerüberlassungsrecht


Dienstleistungs- und Werkvertrags-gestaltungen


Outsourcing und Contracting


Branchenzuschläge / equal pay / equal treatment / TV LeiZ


Wettbewerbsrecht


Insolvenzarbeitsrecht


Restrukturierung 


Abwerbung von Mitarbeitern oder Kunden

Ich berate und vertrete Arbeitgeber auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Ich bin spezialisiert auf die Beratung von Personaldienstleistern zu allen Fragen rund um den Einsatz und die Überlassung von Arbeitnehmern – sei es mittels einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Contracting – sowie bei Fragen der Personalvermittlung.

Meine Tätigkeit umfasst die Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Prozessführung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten und die Beratung bei täglichen Personalthemen wie bspw. Trennungsprozessen, aber auch im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes mit den neuen Anforderungen durch die DS-GVO und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 

Ferner gehören die Beratung bei der Flexibilisierung von Arbeitsprozessen und Vergütungssystemen sowie die Gestaltung von Umstrukturierungen und Betriebsänderungen zu meinem Beratungsangebot. 

Bei grenzüberschreitenden Personaleinsätzen – grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung oder sog. Huckepack-Einsätze – berate ich zu allen Fragen der Zeitarbeit in Deutschland, insb. zu Fragen des Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer, sowie zu den Rahmenbedingungen, die bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland einzuhalten sind.

Ich berate bei wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere bei insolvenzrechtlichen Problemstellungen. Hierzu gehört auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen gegenüber Kunden und die Abwehr von Haftungsansprüchen. 

Ich unterstütze Sie ferner bei wettbewerbsrechtlichen Fragen, insb. beim Wettbewerb von und um Mitarbeiter oder der unlauteren Abwerbung von Kunden. 

Arbeitnehmerüberlassung und Fremdpersonaleinsatz

Fördermitglied iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

Ich berate zu allen Fragen rund um den flexiblen Personaleinsatz, sei es durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmer oder auf Grundlage von Dienst- / Werkverträgen (Contracting / Inhouse-Outsourcing) oder durch die Vermittlung von Freelancern. Dies umfasst die Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungs-, Dienst- und Werkverträgen genauso wie die Erstellung und laufende Aktualisierung der Vertragsmuster. Ich berate insbesondere bei der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Entgeltsystemen, zum Arbeitszeitkonto in der Zeitarbeit, zu Mindestlohnregelungen (AEntG, LUGrVO), zum Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeitnehmer (equal pay und equal treatment) und der Anwendung der Zeitarbeits-Tarifverträge generell und im Besonderen in einem Mischbetrieb der Zeitarbeitsbranche.

In gewerberechtlichen Fragen unterstütze ich bei der Beantragung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und der Verlängerung der AÜ-Befugnis, begleite Betriebsprüfungen der Bundesagentur für Arbeit und des Zolls und vertrete bei etwaigen Streitigkeiten mit der BA oder dem Zoll. 

Selbstverständlich berate ich auch bei grenzüberschreitenden Personaleinsätzen von und nach Deutschland, insb. zu deren ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Gestaltung.

Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Kock kommentiere ich im Beck’schen Online-Kommentar für Arbeitsrecht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, hier insb. die für die Zeitarbeit praxisrelevanten §§ 8, 11,  11a, 12 und 14ff. AÜG sowie die BAP/iGZ/DGB- Branchenzuschlagstarifverträge Zeitarbeit oder auch zu den Tarifverträgen Leih- und Zeitarbeit (TV LeiZ).

Ich habe stets die aktuellen Tendenzen im Markt im Blick und berücksichtige die Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Gerade im Vertragsrecht und bei der strategischen Beratung von Unternehmen ist eine vorausschauende Gestaltung unerlässlich. Dies wird bei der AÜG Reform 2017 besonders deutlich, die neue Herausforderungen für Personaldienstleister geschaffen hat. Zudem erhöhen sich infolge der Ausweitung der Mindestlohnregelungen bzw. der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit und entsprechend verstärkter Kontrollen des Zolls die Compliance-Anforderungen für Unternehmen.

Ich bin seit 2005 auf die Beratung von Personaldienstleistern spezialisiert und Fördermitglied im Bundesarbeitgeberverband für Personaldienst-leister e.V. (BAP) und im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). 

Wirtschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Beratung

Logo DAV Arbeitgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
Logo Arbeitgemeinschaft Arbeitsrecht Deutscher Anwaltverein

Ich berate und vertrete bei der Gestaltung und Durchführung von Vertragsverhältnissen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus der Überlassung von Personal oder einer Personalvermittlung, insb. bei der Realisierung einer vereinbarten Vermittlungsprovision bei der Übernahme von Zeitarbeitnehmern („temp to perm“), aber auch bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Bei der Vertragsgestaltung sind dabei die hohen Anforderungen einer AGB-Kontrolle von Überlassungsverträgen und Personal-Vermittlungsverträgen - ebenso wie bei Arbeitsverträgen - wichtig. Dabei ist in den letzten Jahren auch die datenschutzkonforme Ausgestaltung solcher Vertragsbeziehungen in den Fokus gerückt. 

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung in allen Fragen des (unlauteren) Wettbewerbs um und von Mitarbeitern, insb. der Abwerbung von Mitarbeitern, sowie bei der Abwerbung von Kunden. Hierzu gehört die außergerichtliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen sowie das gerichtliche Erwirken von Unterlassungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz oder die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Schließlich gehört die Beratung im Vorfeld und während einer Insolvenz zu meinem Leistungsspektrum. Ich berate Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen in einem Insolvenzverfahren, insb. bei Sanierungen in Insolvenzplanverfahren oder einer Eigenverwaltung. Hierzu zählt aber nicht zuletzt auch die vorsorgliche Absicherung gegen Insolvenzrisiken durch vorausschauende Vertragsgestaltungen.