Flexible Personaleinsätze
Arbeitnehmerüberlassungsrecht
Dienstleistungs- und Werkvertrags-gestaltungen
Outsourcing und Contracting
Branchenzuschläge / equal pay / equal treatment / TV LeiZ
Wettbewerbsrecht
Insolvenzarbeitsrecht
Restrukturierung
Abwerbung von Mitarbeitern oder Kunden
Ich berate und vertrete Arbeitgeber umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Personaldienstleistern zu allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und des Contracting sowie der Personalvermittlung.
Meine Leistungen umfassen die Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Prozessführung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie die Beratung bei alltäglichen Personalthemen, wie beispielsweise Trennungsprozessen. Darüber hinaus berate ich im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes unter Berücksichtigung der Anforderungen der DS-GVO und des reformierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Zudem berate ich bei der Flexibilisierung von Arbeitsprozessen und Vergütungssystemen sowie bei der Gestaltung von Umstrukturierungen und Betriebsänderungen.
Bei grenzüberschreitenden Personaleinsätzen, wie beispielsweise grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung oder sog. Huckepack-Einsätzen, berate ich zu allen Fragen der Zeitarbeit in Deutschland, insbesondere zum Einsatz ausländischer Arbeitnehmer, sowie zu den Rahmenbedingungen der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland.
Ich berate Sie bei wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Bereich des Insolvenzrechts. Zu meinen Schwerpunkten zählen die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen gegenüber Kunden sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wettbewerb um Mitarbeiter oder der unlauteren Abwerbung von Kunden.
Ich berate zu allen Fragen des flexiblen Personaleinsatzes, sei es durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern, auf Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen (Contracting/Inhouse-Outsourcing) oder durch die Vermittlung von Freelancern. Dies umfasst die Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungs-, Dienst- und Werkverträgen sowie die Erstellung und laufende Aktualisierung der Vertragsmuster. Mein Beratungsschwerpunkt liegt auf der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Entgeltsystemen, dem Arbeitszeitkonto in der Zeitarbeit, Mindestlohnregelungen (AEntG, LUGrVO), dem Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeitnehmer (equal pay und equal treatment) sowie der Anwendung der Zeitarbeits-Tarifverträge allgemein und insbesondere in einem Mischbetrieb der Zeitarbeitsbranche.
Im Bereich des Gewerberechts unterstütze ich bei der Beantragung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sowie der Verlängerung der AÜ-Befugnis. Des Weiteren begleite ich Betriebsprüfungen der Bundesagentur für Arbeit und des Zolls und vertrete bei etwaigen Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Zoll.
Selbstverständlich berate ich auch bei grenzüberschreitenden Personaleinsätzen von und nach Deutschland, insbesondere zu deren ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Gestaltung.
Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Kock kommentiere ich im Beck’schen Online-Kommentar für Arbeitsrecht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, insbesondere die für die Zeitarbeit praxisrelevanten §§ 8, 11, 11a, 12 und 14ff. AÜG sowie die BAP/iGZ/DGB-Branchenzuschlagstarifverträge Zeitarbeit oder auch die Tarifverträge Leih- und Zeitarbeit (TV LeiZ).
Ich verfolge stets die aktuellen Marktentwicklungen und berücksichtige Gesetzesänderungen sowie Rechtsprechung. Insbesondere im Vertragsrecht und bei der strategischen Beratung von Unternehmen ist eine vorausschauende Gestaltung essenziell. Dies zeigt sich deutlich in der AÜG-Reform 2017, die neue Herausforderungen für Personaldienstleister geschaffen hat. Darüber hinaus erhöhen sich infolge der Ausweitung der Mindestlohnregelungen bzw. der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit und verstärkter Kontrollen durch den Zoll die Compliance-Anforderungen für Unternehmen.
Seit 2005 bin ich auf die Beratung von Personaldienstleistern spezialisiert und Fördermitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP). Bereits zuvor war ich Mitglied in den Rechtsvorgängern des GVP, dem Bundesarbeitgeberverband für Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ).
Ich berate und vertrete bei der Gestaltung und Durchführung von Vertragsverhältnissen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus der Überlassung von Personal oder der Personalvermittlung. Dies umfasst insbesondere die Realisierung vereinbarter Vermittlungsprovisionen bei der Übernahme von Zeitarbeitnehmern („temp to perm“) sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen. Bei der Vertragsgestaltung sind die hohen Anforderungen einer AGB-Kontrolle von Überlassungsverträgen und Personalvermittlungsverträgen – ebenso wie bei Arbeitsverträgen – von großer Bedeutung. Darüber hinaus ist in den letzten Jahren die datenschutzkonforme Ausgestaltung solcher Vertragsbeziehungen zunehmend in den Fokus gerückt.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung in allen Fragen des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere der Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden. Dies umfasst die außergerichtliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen, die gerichtliche Erwirkung von Unterlassungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Schließlich berate ich im Vorfeld und während einer Insolvenz. Ich unterstütze Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen in einem Insolvenzverfahren, insbesondere bei Sanierungen in Insolvenzplanverfahren oder einer Eigenverwaltung. Dazu zählt auch die vorsorgliche Absicherung gegen Insolvenzrisiken durch vorausschauende Vertragsgestaltungen.